Ratgeber
Einkaufen in Thailand: Souvenirs, Mehrwertsteuer zurück und Zoll bei der Heimreise
Märkte, Malls und Handeln in Thailand, dazu VAT Refund ab 2.000 Baht, Ausfuhrverbote für Buddhafiguren und Korallen sowie die Zollregeln für DE, AT und CH.
- Kategorie: Alltag
- 11 Min. Lesezeit
- Stand:26. Oktober 202626.10.2026

Inhalt dieses Artikels10 Abschnitte
- Wo du einkaufst: Märkte, Malls und Nachtbasare
- Handeln: So geht es ohne Streit
- Typische Souvenirs
- VAT Refund: Mehrwertsteuer als Tourist zurückholen
- Was du nicht aus Thailand ausführen darfst
- Zurück nach Hause: Das darfst du abgabenfrei mitbringen
- Arzneimittel, Lebensmittel und Pflanzen
- Artenschutz: Was du dokumentenfrei mitnehmen darfst
- Gepäck und Gewicht
- Häufige Fragen
Auf Thailands Märkten und in den Malls einzukaufen macht Spaß, und vieles kostet weniger als zu Hause. Ärger gibt es meist erst am Ende: am Schalter für die Mehrwertsteuer, bei der Ausreise oder am Zoll in Frankfurt, Wien oder Zürich. Stand: Oktober 2026.
Kurz zusammengefasst
- Mehrwertsteuer (7 Prozent) bekommst du zurück, wenn du pro Tag und Laden mindestens 2.000 Baht ausgibst, dir das Formular P.P.10 mit Pass ausstellen lässt und die Ware innerhalb von 60 Tagen ausführst.
- Bei Waren ab 20.000 Baht musst du sie vor dem Check-in dem Zoll zeigen. Also nicht in den Koffer packen.
- Buddhafiguren und Antiquitäten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung des Fine Arts Department.
- Korallen, Muscheln, Elfenbein und Leder von Krokodil, Schlange oder Elefant sind ein Fall für den Artenschutz. Händler dürfen dir keine gültige Ausfuhrbescheinigung ausstellen.
- Nach Deutschland und Österreich darfst du bei Flugreisen Waren bis 430 Euro abgabenfrei mitbringen, in die Schweiz bis 150 Franken.
Wo du einkaufst: Märkte, Malls und Nachtbasare
Märkte und Nachtbasare sind der Ort für Souvenirs, Kleidung und Kunsthandwerk. In Bangkok ist der Chatuchak Weekend Market am Samstag und Sonntag von 9 bis 18 Uhr geöffnet, mit mehr als 15.000 Ständen. Komm früh, denn mittags wird es heiß und voll. Auch Nachtmärkte wie in Chiang Mai leben vom Handeln. Kleine Scheine helfen, denn mit großen wird das Wechselgeld beim Feilschen zum Problem.
Malls haben Festpreise. Dort gibt es Marken, Elektronik und Kosmetik, dazu Klimaanlage und Kartenzahlung. In Bangkok gibt es sie in großer Zahl. Läden mit dem Schild „VAT REFUND FOR TOURISTS“ nehmen an der Mehrwertsteuer-Rückerstattung teil. Handeln ist hier nicht üblich.
Wie du in Thailand sonst bezahlst und was Karten am Automaten kosten, steht im Ratgeber Geld und Bezahlen in Thailand.
Handeln: So geht es ohne Streit
Auf Märkten und bei Straßenhändlern ist der erste Preis ein Angebot. Üblich ist, freundlich ein Stück darunter einzusteigen und sich in der Mitte zu treffen. Feste Prozentzahlen gibt es nicht, es hängt von Ware und Laune ab.
- Lächeln und ruhig bleiben. Wer laut wird, verliert.
- Preis erst nennen, wenn du wirklich kaufen willst. Nach dem Feilschen abzulehnen kommt nicht gut an.
- Mehrere Teile bei einem Stand kaufen, dann gibt es eher ein Paket zum guten Preis.
- Zeig Interesse und geh ein paar Schritte weg. Oft kommt noch ein besseres Angebot.
- In Läden mit ausgezeichneten Preisen und in Malls handelst du nicht.
Wie du Tricks erkennst, bei denen Tuk-Tuk-Fahrer Touristen in überteuerte Läden bringen, steht im Ratgeber Abzocke und Sicherheit in Thailand. Kauf nichts Teures auf Empfehlung eines Fahrers.
Typische Souvenirs
Was sich als Mitbringsel eignet, ist leicht, haltbar und nicht geschützt:
- Seide und Baumwolle: Tücher, Hemden, Kissenbezüge
- Kunsthandwerk aus dem Norden: Holzschnitzereien, Keramik, Schirme, Korbwaren
- Silberschmuck von Händlern mit Preisschild (kein Elfenbein, kein Schildpatt)
- Gewürzpasten, Tee und Kaffee in kleinen Mengen
- Kokosöl, Kräuterbalsam und Seifen aus Apotheken oder Drogerien
- Kleidung für Strand und Markt, die du ohnehin tragen wirst
Was du kaufst, solltest du mit Blick auf die Heimreise einplanen. Nicht alles darf ins Flugzeug oder über die Grenze.
VAT Refund: Mehrwertsteuer als Tourist zurückholen
Die Mehrwertsteuer in Thailand beträgt 7 Prozent. Als Tourist bekommst du sie bei der Ausreise zurück, wenn du diese Bedingungen erfüllst:
- Du bist weder thailändischer Staatsangehöriger noch wohnst du in Thailand. Besatzungsmitglieder von Fluggesellschaften im Dienst sind ausgeschlossen.
- Du kaufst in Läden mit dem Schild „VAT REFUND FOR TOURISTS“.
- Du gibst pro Tag und Laden mindestens 2.000 Baht inklusive Mehrwertsteuer aus, das sind bei einem Kurs von etwa 37,8 Baht je Euro rund 53 Euro.
- Du reist über einen internationalen Flughafen aus und nimmst die Ware mit.
- Zwischen Kauf und Ausreise liegen höchstens 60 Tage. Der Kauftag zählt als erster Tag.
So läuft es ab
- Im Laden: Pass vorzeigen und das Formular P.P.10 (oder die digitale Variante e-P.P.10) samt Originalrechnung ausstellen lassen. Prüf, dass Name und Passnummer stimmen. Fehlt das Formular am Kauftag, wird nichts erstattet.
- Am Flughafen, vor dem Check-in: Liegt der Warenwert unter 20.000 Baht pro Person, entfällt die Zollkontrolle. Bei 20.000 Baht oder mehr zeigst du Ware, P.P.10 und Originalrechnungen am Schalter „Customs Inspection for VAT Refund“ vor und bekommst einen Stempel.
- Luxuswaren: Schmuck, Uhren, Brillen, Füller, Handys, Laptops, Tablets, Handtaschen, Geldbeutel und Gürtel ab 40.000 Baht pro Stück sowie alle Waren ab 100.000 Baht pro Stück trägst du nach der Passkontrolle noch einmal zum Büro „VAT Refund for Tourist Office“.
- Nach der Passkontrolle: Gestempelte Formulare gibst du am Büro ab, ohne Luxuswaren reicht der Einwurf in die Box davor.
- Auszahlung: Bis 30.000 Baht Erstattung bekommst du bar, per Karte oder über die VRT-App auf WeChat und Alipay. Darüber geht es nur auf die Karte.
Es gibt auch Erstattungsstellen in der Stadt (Downtown VAT Refund) bis 12.000 Baht in bar. Dann musst du die Ware innerhalb von 14 Tagen ausführen und am Flughafen trotzdem die Unterlagen abgeben, sonst wird der Betrag zurückgefordert.
Plan genug Zeit am Flughafen ein. Die genaue Auszahlung nennt dir der Schalter, mögliche Abzüge habe ich nicht geprüft.
Was du nicht aus Thailand ausführen darfst
Buddhafiguren und Antiquitäten. Buddhafiguren und Buddhabilder dürfen nur mit Genehmigung des Fine Arts Department aus Thailand ausgeführt werden. Für Antiquitäten und Kunstobjekte gilt das unabhängig davon, ob sie registriert sind. Berichte aus der Praxis legen nahe, dass auch neue Souvenirfiguren darunterfallen können, kleine Stücke fallen im Alltag aber oft nicht auf. Verlass dich nicht darauf, sondern frag den Händler, wie die Genehmigung läuft. Kann er es nicht erklären, lässt du die Figur im Laden.
Geschützte Tiere und Pflanzen. Elfenbein sowie Leder von Elefant, Krokodil oder Schlange unterliegen dem Artenschutz und brauchen in aller Regel Genehmigungen. Dasselbe gilt für Dinge, die Touristen oft nicht als geschützt erkennen: Korallen, Muschel- und Schneckenschalen, Schildpatt von Meeresschildkröten, ausgestopfte Vögel, Affenprodukte und Orchideen.
Lass dir Bedenken nicht von Händlern ausreden, die dir eine eigene „Ausfuhrbescheinigung“ anbieten. Nur die Behörden des Urlaubslandes können eine amtliche Genehmigung erteilen.
Gefälschte Markenware. Gefälschte Markenware und Raubkopien stehen beim thailändischen Zoll auf der Liste der verbotenen Waren. Bei der Einfuhr nach Deutschland drohen Beschlagnahme und Vernichtung, eventuell ein Strafverfahren. Der Zoll schreitet ein, wenn der Verdacht auf gewerbliche Einfuhr besteht, etwa wegen Art und Menge der Ware. Die Wertgrenzen spielen dafür keine Rolle. Imitate sind noch aus einem zweiten Grund heikel: In Touristenorten unterstellen korrupte Polizisten Urlaubern manchmal Bagatelldelikte wie den Diebstahl von Uhrenimitaten, um Geld zu erpressen.
Zurück nach Hause: Das darfst du abgabenfrei mitbringen
Entscheidend ist dein Wohnsitzland. Die Freigrenzen gelten für Waren im Reisegepäck, die du für dich oder als Geschenk mitbringst, nie für den Verkauf.
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Andere Waren, Flugreise | bis 430 Euro | bis 430 Euro | bis 150 Franken, darüber Mehrwertsteuer |
| Zigaretten (ab 17 Jahre) | 200 Stück | 200 Stück | 250 Stück (inklusive Zigarren) |
| Spirituosen über 22 % (Schweiz: über 18 %) | 1 Liter | 1 Liter | 1 Liter |
| Schwächere Getränke | 2 Liter, dazu 4 Liter Wein und 16 Liter Bier | 2 Liter, dazu 4 Liter Wein und 16 Liter Bier | 5 Liter (bis 18 %) |
Was du wissen solltest:
- Wertgrenzen mehrerer Personen werden nicht addiert. In Deutschland zählt der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer. Für Kinder unter 15 Jahren sinkt die Grenze (Deutschland 175 Euro, Österreich 150 Euro).
- Nicht teilbare Waren wie eine Lederjacke oder ein Schmuckstück werden bei Überschreitung auf den Gesamtwert verzollt, nicht nur auf den Betrag darüber.
- Nur mitgeführte Ware zählt. Gepäck, das du voraus- oder nachsendest, oder Pakete per Post fallen nicht unter die Reisefreimengen. Auch die Ausnahmen für Artenschutz gelten bei Postsendungen nicht.
- Anmelden, wenn es mehr ist. Wer über die Grenze liegt, geht durch den Ausgang für anmeldepflichtige Waren. Schweizer können ihre Waren vorab mit der App QuickZoll anmelden.
- Bargeld ab 10.000 Euro musst du bei der Einreise nach Deutschland anzeigen.
- Der Zoll kann Grenzen und Regeln ändern. Prüf vor der Heimreise die Seite deines Zolls.
Arzneimittel, Lebensmittel und Pflanzen
Medikamente. Arzneimittel darfst du in der Menge mitbringen, die du persönlich brauchst. Alles, was unter das Betäubungsmittelrecht fällt, darf nach Deutschland nur mit ärztlicher Bescheinigung. Österreich erlaubt im Ausland gekaufte Arzneimittel ohne Bewilligung nur bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Person. Nahrungsergänzungsmittel können je nach Aufmachung als Arzneimittel gelten. Die Thai-Regeln für die Einfuhr von Medikamenten stehen in der Packliste für Thailand.
Lebensmittel. Die private Einfuhr ist grundsätzlich zulässig, aber mit Ausnahmen:
- Fleisch, Wurst, Milchprodukte und Eier unterliegen aus Tierseuchengründen weiteren Einschränkungen. Die Schweiz verbietet Tierprodukte aus Thailand komplett, auch Fleisch und Butter.
- Für einige pflanzliche Lebensmittel aus bestimmten Ländern, etwa Tee, Gewürze oder Sesam, gelten EU-Schutzmaßnahmen. Kleinmengen für den Eigenbedarf bis 2 Kilogramm sind ausgenommen, bei frischen Erzeugnissen bis 5 Kilogramm.
- Frische Früchte, Pflanzen, Pflanzenteile und Samen unterliegen dem Pflanzengesundheitsrecht. Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Datteln sind davon ausgenommen. Andere Früchte wie Mango oder Rambutan fallen unter die strengeren Pflanzengesundheitsregeln und bleiben besser in Thailand. Die Schweiz verbietet die meisten Früchte und Gemüse aus Drittstaaten.
Für Österreich gelten als EU-Land dieselben Grundregeln. Frag im Zweifel beim Zollamt nach.
Artenschutz: Was du dokumentenfrei mitnehmen darfst
Der deutsche Zoll nennt für Reisende Ausnahmen, bei denen tote Exemplare bestimmter Arten ohne Papiere im Gepäck erlaubt sind. Pro Person gilt:
- bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln, insgesamt höchstens 3 Kilogramm
- bis zu vier Lederwaren aus Krokodil
- bis zu vier Seepferdchen
- Adlerholz (Agarholz): bis zu 1 Kilogramm Späne, 24 Milliliter Öl und zwei Perlenketten
Das ist keine Einladung, am Strand zu sammeln oder alles zu kaufen. Die Ausnahmen betreffen die Einfuhr in die EU. Ob du die Ware aus Thailand ausführen darfst, ist eine eigene Frage. Elfenbein, Schildpatt und Nashornprodukte brauchen grundsätzlich Papiere. Postsendungen sind ausgenommen.
Gepäck und Gewicht
Märkte verleiten zum Kaufen. Rechne vor dem Rückflug nach:
- Das erlaubte Freigepäck steht in deinem Ticket und unterscheidet sich je nach Airline und Tarif. Prüf vorab, ob ein zusätzliches Gepäckstück günstiger ist als Übergepäck am Schalter.
- Zerbrechliches wie Keramik gehört gepolstert ins Handgepäck oder in die Mitte des Koffers.
- Waren ab 20.000 Baht, für die du die Mehrwertsteuer zurückwillst, bleiben bis zur Zollkontrolle griffbereit.
- Pakete lassen sich verschicken, fallen dann aber nicht unter die Reisefreimengen.
Was alles in den Koffer gehört und was zu Hause bleibt, steht in der Packliste für Thailand. Was in Thailand sonst verboten ist, von E-Zigaretten bis Drohnen, zeigt der Ratgeber Verboten in Thailand.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer bekomme ich in Thailand zurück?
Die Mehrwertsteuer beträgt 7 Prozent. Du bekommst sie bei der Ausreise erstattet, wenn du in einem teilnehmenden Laden an einem Tag mindestens 2.000 Baht ausgibst, dir das Formular P.P.10 mit Pass ausstellen lässt und die Ware innerhalb von 60 Tagen aus dem Land bringst. Die genaue Auszahlung nennt dir der Schalter.
Muss ich meine Einkäufe beim VAT Refund vorzeigen?
Ab einem Gesamtwert von 20.000 Baht pro Person ja, und zwar vor dem Check-in am Zollschalter für VAT Refund. Darunter entfällt die Kontrolle. Luxuswaren ab 40.000 Baht pro Stück zeigst du nach der Passkontrolle noch einmal im VAT Refund Office.
Darf ich eine Buddhafigur aus Thailand mitnehmen?
Nur mit Genehmigung des Fine Arts Department. Buddhafiguren und Buddhabilder gelten ausdrücklich als genehmigungspflichtig. Frag den Händler, wie die Genehmigung läuft, und kauf im Zweifel nichts, was du nicht legal ausführen darfst.
Darf ich Muscheln und Korallen vom Strand oder Markt mitnehmen?
Korallen sowie Muschel- und Schneckenschalen können unter den Artenschutz fallen. Für einzelne Arten gelten Ausnahmen, etwa bis zu drei Riesenmuscheln mit höchstens 3 Kilogramm pro Person bei der Einreise in die EU. Im Zweifel lässt du alles liegen. Eine Ausfuhrbescheinigung vom Händler ist wertlos.
Wie viel darf ich nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz mitbringen?
Flugreisende dürfen nach Deutschland und Österreich Waren bis 430 Euro abgabenfrei einführen, dazu 200 Zigaretten und 1 Liter Spirituosen. In die Schweiz fällt ab 150 Franken Warenwert Mehrwertsteuer an. Fleisch und Milchprodukte darfst du in die Schweiz nicht mitbringen.


